Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung touristischer Dienstleistungen und Gastaufnahmebedingungen der Touristinformation Siegsdorf
Die Touristinformation Siegsdorf vermittelt in fremdem Namen touristische Dienstleistungen und Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, privaten Zimmervermietungen und Ferienwohnungen; nachfolgend: Leistungsträger).
Mit Ihrer Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit der Touristinformation Siegsdorf und dem Leistungsträger geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.
Wir bitten Sie deshalb, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.
1. Vertragsgegenstand und Vertragsparteien
1.1 Diese AGB gelten für die
Vermittlung von Unterkünften und von touristischen Dienstleistungen
durch die Touristinformation Siegsdorf, Rathausplatz 2, 83313
Siegsdorf, nachfolgend Touristinformation Siegsdorf genannt, an Gäste.
1.2
Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennt die
Touristinformation Siegsdorf nicht an, es sei denn, sie hätte diesen
ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zugestimmt.
1.3
Die wird, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde, ausschließlich als Vermittler von Leistungen tätig.
1.4
Ein Vertrag über die vermittelte Leistung kommt damit ausschließlich
zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande.
1.5
Die Touristinformation Siegsdorf hat keinen Einfluss auf die
präsentierten Angebote der Leistungsträger, deren Inhalte, Umfang und
Qualität. Sie haftet nicht für die Angaben der Leistungsträger, die von
diesen zu erbringende Leistung und für Störungen dieser Leistung.
1.6
Die Touristinformation Siegsdorf ist nicht Reiseveranstalter oder
Mitveranstalter im Sinne der §§ 651 a ff BGB. Sie ist lediglich vom
Reiseveranstalter beauftragt, die hierzu erforderlichen Leistungen zu
verschaffen. Gegenüber dem Gast bleibt allein der Reiseveranstalter
gemäß den reisevertraglichen Regelungen des bürgerlichen Gesetzbuchs
verantwortlich.
1.7 Eine mögliche Haftung
der Touristinformation Siegsdorf aus dem Vermittlungsvertrag bleibt von
vorstehenden Regelungen unberührt.
1.8 Die Vermittlungsleistung der Touristinformation Siegsdorf ist für den Gast kostenfrei.
2. Vertragsschluss / Buchung
2.1 Die Touristinformation
Siegsdorf präsentiert in ihren Buchungsgrundlagen (Katalogen,
Prospekten, Angebotsschreiben, Website) verschiedene touristische
Leistungen, die durch den Gast unmittelbar über die Touristinformation
Siegsdorf gebucht werden können.
2.2 Mit
der Buchung unterbreitet der Gast dem jeweiligen Leistungsträger,
vertreten durch die Touristinformation Siegsdorf, ein verbindliches
Angebot über den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages bzw.
Reisevertrages an. Grundlage und Inhalt dieses Angebots sind die
Leistungsbeschreibungen aus der der Buchung zugrunde liegenden
Buchungsgrundlage. Die Buchung ist formlos möglich, sollte jedoch zu
Beweiszwecken möglichst schriftlich oder über das Internet erfolgen.
2.3
Die Annahme dieses Angebots kommt durch die Buchungsbestätigung der
Touristinformation Siegsdorf zustande, die diese als Vertreterin des
Leistungsträgers in der Regel nach kurzer Bearbeitungszeit vornimmt.
Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
2.4
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebots ab,
so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Angebot an den buchenden
Gast, dass dieser innerhalb einer Frist von 10 gegenüber der
Touristinformation Siegsdorf oder dem Leistungsträger annehmen kann.
Während dieser Frist sind die Touristinformation Siegsdorf und der
Leistungsträger an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die
Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B.
Bezahlung der Buchungssumme) gegenüber der Touristinformation Siegsdorf
oder den Leistungsträger erfolgen.
2.5 Bucht ein Gast oder ein Dritter für mehrere
Personen, so steht der Buchende, wenn er diese Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, für deren
Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen ein.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen
ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der zum
Zeitpunkt der Buchung aktuellen Buchungsgrundlage (Angebotsschreiben,
Katalog oder Internetseite) und aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
3.2 Nebenabreden, die zu einer Änderung der vertraglich
geschuldeten Leistung führen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch die Touristinformation Siegsdorf oder dem
Leistungsträger.
3.3 Alle auf der Website enthaltenen Informationen werden der
Touristinformation Siegsdorf von ihren Vertragspartnern zur Verfügung
gestellt. Angaben der Leistungsträger zu Terminen und Veranstaltungen,
die nicht Gegenstand der konkreten Buchung sind, können zeitlichen
Veränderungen oder Verschiebungen unterliegen und sind daher
unmittelbar beim Leistungsträger/Veranstalter zu erfragen. Die
Touristinformation Siegsdorf übernimmt hierfür keine Gewähr.
3.4 Der Leistungsträger ist mit Abschluss des Vertrages
verpflichtet, dem Gast die gebuchte Leistung für die Dauer des
Vertrages zur Verfügung zu stellen. Er hat die vertraglich vereinbarte
Leistung nach Inhalt, Umfang und Qualität in einer dem in der
Buchungsgrundlage angegebenen Standard entsprechenden Art und Weise zu
erbringen.
3.5 Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Leistung abzunehmen und
den hierfür zu entrichtenden Leistungspreis zu bezahlen.
4. Preise und Preisänderungen
4.1 Die in der
Buchungsgrundlage (Katalog, Prospekt, Angebotsschreiben oder Website)
angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit
nicht diesbezüglich etwas anderes angegeben oder zwischen den Parteien
vereinbart ist. Insbesondere verbrauchsabhängig abzurechnende
Leistungen (für z.B. Strom, Gas u. Wasser), die örtliche
Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe und die Kosten von Zusatzleistungen
können zusätzlich zum in der Buchungsgrundlage angegebenen Preis
anfallen und als Nebenkosten gesondert aufgeführt sein.
4.2 Verantwortlich
für die Ordnungsmäßigkeit der Preisangaben ist der jeweilige
Leistungsträger, der auch die Haftung für die Richtigkeit dieser
Angaben trägt. Die Touristinformation Siegsdorf übernimmt hierfür keine
Gewähr.
4.3 Es gelten die sich aus der im Zeitpunkt der
Buchung aktuell gültigen Buchungsgrundlage ergebenden Preise. Die
jeweils ältere Buchungsgrundlage wird mit Veröffentlichung der neueren
Buchungsgrundlage unwirksam.
5. Beherbergungsleistungen
5.1 Buchung und Anreise
Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger ein Beherbergungsvertrag zustande.
Der Leistungsträger ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem
vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu
stellen.
Die gebuchte Unterkunft wird vom Leistungsträger am Anreisetag
grundsätzlich bis 18.00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet,
den Leistungsträger über eine voraussichtlich spätere Anreise
rechtzeitig zu informieren.
Wurde seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige
Bezahlung geleistet oder wurde die Kreditkartennummer bei der Buchung
angegeben, so wird die Unterkunft auch über diese Zeit hinaus
freigehalten.
5.2 Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung
Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu
einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich
geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen
sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der
vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine
sachliche Rechtfertigung besteht.
Eine nicht erhebliche und zumutbare Abweichung liegt z.B. in der Regel
dann vor, wenn der Leistungsträger dem Gast bei einer
Beherbergungsleistung eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung
stellt, weil der gemietete Raum unbenutzbar geworden ist oder wichtige
betriebliche Gründe die Umquartierung bedingen.
Die Touristinformation Siegsdorf oder der jeweilige Leistungsträger
sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder
Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu
informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen
Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist,
die nicht von der Touristinformation Siegsdorf oder dem Leistungsträger
zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung
anzubieten.
Ist bei einer Beherbergungsleistung ein Leistungsträger aus dringenden
Gründen gezwungen, eine Stornierung vorzunehmen, so ist dieser
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Gast unverzüglich ein
anderes, mindestens gleichwertiges Quartier erhält. Erfolgt die
Stornierung erst am Anreisetag oder erfährt der Gast erst bei Anreise
von der Stornierung, hat der Leistungsträger innerhalb einer Frist von
4 Stunden für ein Ersatzquartier zu sorgen.
Etwaig entstehende Mehrkosten für ein Ersatzquartier gehen zu Lasten des jeweiligen Leistungsträgers.
Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.
5.3 Pflichten und Obliegenheiten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten.
Er darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden und hat
die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im
Einklang mit den Bestimmungen einer Benutzungs- oder Hausordnung zu
verwenden.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft
lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung
ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine
Nutzungsüberlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung ist
unzulässig.
Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen
und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Leistungsträger
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur
dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt. Eine Rüge nur gegenüber der Touristinformation Siegsdorf
genügt nicht.
Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich
beeinträchtigt, so hat der Gast dem Leistungsträger eine angemessene
Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast
berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu
kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der
Leistungsträger die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die
Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts
unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Leistungsträger erkennbares
besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.
Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Vereinbarung mit dem
Leistungsträger. Dabei ist die Art und Größe des Haustieres und bei
mehreren Tieren deren Zahl anzugeben. Der Gast haftet für die von ihm
mitgebrachten Tiere nach Regeln über Haftung des Tierhalters.
5.4 Fälligkeit der Buchungssumme und Anzahlung
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind
Beherbergungsleistungen einschließlich der Neben-, Verbrauchs- und
Zusatzkosten (z.B. Minibar, Telefon, Video) am Tage der Abreise
unmittelbar an den Leistungsträger zu bezahlen.
Auch ohne gesonderte Vereinbarung ist der Leistungsträger berechtigt,
vom Gast eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 Prozent der Buchungssumme
zu verlangen.
5.5 Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch
Erklärung gegenüber der Touristinformation Siegsdorf vom Vertrag
zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von
Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email
erfolgen.
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte
Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur
Entrichtung der Buchungssumme grundsätzlich bestehen.
Der Leistungsträger wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft
bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur
anderweitigen Vermietung zu unternehmen.
Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Leistungsträger
diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht
erreicht werden, hat sich der Leistungsträger die ersparten
Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.
Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen
bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Leistungsträger
zu bezahlende Richtwerte anerkannt:
Gebuchte Leistung: Quote:
Ferienwohnungen und Unterkünfte ohne Verpflegung 90 %
Übernachtung mit Frühstück 80 %
Halbpension 70 %
Vollpension 60 %
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis
einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben wie
Fremdenverkehrsbeitrag und Kurtaxe außer Betracht bleiben.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine
anderweitige Belegung im Sinne von Ziff. (4) stattgefunden hat oder
dass die ersparten Aufwendungen des Leistungsträgers wesentlich höher
waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten
Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren
Kosten verpflichtet.
Die Touristinformation Siegsdorf empfiehlt dringend zur Meidung
unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts
den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
5.6 Umbuchung
Erfolgt auf Wunsch des Gastes eine Umbuchung der vertraglichen
Leistung, so werden seitens der Touristinformation Siegsdorf bis 45
Tage vor Anreise keine Umbuchungsgebühren erhoben.
Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche – es sei denn, diese
verursachen keinen besonderen Aufwand und nur geringfügige Kosten –
nicht berücksichtigt werden.
Es steht dem Gast jedoch frei, nach Rücktritt vom Vertrag nach den vorstehenden Bedingungen, eine neue Buchung vorzunehmen.
5.7 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit
dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des
Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Leistungsträgers auf
die volle Buchungssumme unberührt. Der Leistungsträger wird sich jedoch
im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige
Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen
Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht verpflichtet ist, besondere
Anstrengungen zu unternehmen.
Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Leistungsträger.
5.8 Sicherheiten
Bezahlt ein Gast die vereinbarte Buchungssumme nicht oder nicht
rechtzeitig, so hat der Leistungsträger an den vom Gast eingebrachten
Sachen ein Pfandrecht zur Sicherung seiner Forderungen aus der
erbrachten Leistung einschließlich der Auslagen. Er hat damit das
Recht, die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen bis zur Bezahlung
zurückzubehalten und ggf. diese zur Befriedigung seiner Ansprüche nach
den gesetzlichen Regeln zu verwerten.
6. Pauschalangebote, Reiseleistungen
6.1 Buchung und Anreise
Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und dem Reiseveranstalter ein Reisevertrag zustande.
Zusätzlich zur Buchungsbestätigung und den allgemeinen Reiseunterlagen
erhält der Gast vom Reiseveranstalter einen Sicherungsschein.
Die Anreise hat am Anreisetag grundsätzlich bis 18.00 Uhr zu erfolgen.
Der Gast ist verpflichtet, den Reiseveranstalter über eine
voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.
6.2 Änderung oder Abweichung von der vereinbarten Leistung
Nach Abschluss des Reisevertrages kann es in seltenen dringenden Fällen
zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich
geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen
sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der
vertraglich vereinbarten Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Die Touristinformation Siegsdorf oder der jeweilige Leistungsträger
sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder
Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu
informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur kostenlosen
Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist,
die nicht von der Touristinformation Siegsdorf oder dem
Reiseveranstalter zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der
Buchung anzubieten.
Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbes. Minderung und Schadensersatz) unberührt.
6.3 Fälligkeit der Buchungssumme und Anzahlung
Sämtliche Zahlungen (Anzahlung oder Restzahlung) des Gastes sind –
soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist - nur nach Aushändigung
des Sicherungsscheines zu leisten. Eine Pflicht zur Aushändigung eines
Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24
Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis einen
Betrag von 75,00 Euro je Reiseteilnehmer nicht übersteigt.
Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25% des Reisepreises zu bezahlen.
Der Reise(rest-)preis ist nach Erhalt der Reiseunterlagen ohne weitere
Zahlungsaufforderung zahlungsfällig, spätestens gegen Rechnungsstellung
vier Wochen vor Reisebeginn.
Buchungen innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen vor Beginn der
Reiseleistung verpflichten den Gast zur sofortigen Zahlung der
Reiseleistung.
Im Falle von kurzfristigen Buchungen (eine Woche vor Reisebeginn) ist
eine Bezahlung grundsätzlich nur durch Überweisung (Vorauszahlung),
Lastschrift oder durch Kreditkarte möglich, wobei der Reisepreis
spätestens einen Tag vor Anreise gutgeschrieben sein muss. In diesen
Fällen erfolgt die Aushändigung der Reiseunterlagen – soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – in den Geschäftsräumen
der Touristinformation Siegsdorf.
6.4 Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch
Erklärung gegenüber der Touristinformation Siegsdorf vom Reisevertrag
zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von
Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email
erfolgen.
Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte
Leistung nicht in Anspruch, so stehen dem Reiseveranstalter unter
Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung folgende pauschale Entschädigungen zu:
Bei einem Rücktritt
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 0 % des Reisepreises
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Tag des Reisebeginns
und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem
Reiseveranstalter tatsächlich keine oder geringere Kosten als die
geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist
der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
Die Touristinformation Siegsdorf empfiehlt dringend zur Meidung
unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts
den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.
6.5 Umbuchung
Erfolgt auf Wunsch des Gastes eine Umbuchung der vertraglichen
Leistung, so werden seitens der Touristinformation Siegsdorf bis 45
Tage vor Anreise keine Umbuchungsgebühren erhoben.
Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche – es sei denn, diese
verursachen keinen besonderen Aufwand und nur geringfügige Kosten –
nicht berücksichtigt werden.
Es steht dem Gast jedoch frei, nach Rücktritt vom Vertrag nach den vorstehenden Bedingungen, eine neue Buchung vorzunehmen.
6.6 Vorzeitige Vertragsbeendigung
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, endet der Vertrag mit
dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei vorzeitiger Beendigung des
Vertrages durch den Gast bleibt der Anspruch des Reiseveranstalters auf
die volle Buchungssumme unberührt. Der Reiseveranstalter wird sich
jedoch im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine
anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in
Anspruch genommenen Leistung bemühen, wobei er insoweit nicht
verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zu unternehmen. Ersparte
Aufwendungen und erzielte Erlöse aus der anderweitigen Verwertung sind
dem Gast zu erstatten.
Mit dem Tode des Gastes endet der Vertrag mit dem Leistungsträger.
6.7 Gewährleistung und Abhilfe
Die Gewährleistung für Reiseleistungen richtet sich grundsätzlich nach
der vertraglichen Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter.
Sind im Reisevertrag keine oder keine abweichenden Regelungen
getroffen, so richtet sich die Gewährleistung nach den nachfolgenden
Regeln:
Sind eine oder mehrere Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der
Kunde, soweit dies nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert,
die Beseitigung des Reisemangels bzw. eine gleichwertige Ersatzleistung
verlangen (Abhilfe).
Liegt ein Reisemangel vor und wird diesem trotz rechtzeitiger Anzeige
innerhalb einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist nicht abgeholfen,
so kann der Gast selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der
Reiseveranstalter die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert oder
ein besondere Interesse des Kunden die sofortige Selbsthilfe
rechtfertigt.
Wird eine Reiseleistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und
binnen angemessener gesetzter Frist nicht abgeholfen, so kann der Gast
den Reisevertrag kündigen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich,
wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wurde
oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Gastes
gerechtfertigt ist. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn dem Gast die
Reise oder deren Fortsetzung aufgrund des Mangels aus wichtigem und dem
Reiseveranstalter erkennbarem Grunde nicht zuzumuten ist.
Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf
einem Umstand, der vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten ist.
6.8 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat auftretende Mängel unverzüglich dem Reiseveranstalter oder
der Touristinformation Siegsdorf oder deren in den Reiseunterlagen
benannten Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
Der Gast hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum (Reiseenddatum) gegenüber dem
Reiseveranstalter unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse
geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend
empfohlen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die
fristgemäße Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.
6.9 Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters richtet sich grundsätzlich nach den Regelungen im Reisevertrag.
Sind im Reisevertrag keine oder keine abweichenden Regelungen
getroffen, so richtet sich die Haftung nach den nachfolgenden Regeln:
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters, für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-,
neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der Reiseveranstalter für einen
dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7. Eintrittskarten
7.1 Buchung, Bezahlung und Aushändigung / Übermittlung der Eintrittskarten
Der Gast kann durch Buchung bei der Touristinformation Siegsdorf,
soweit entsprechende Kontingente vorhanden sind, unmittelbar
Eintrittskarten für verschiedene Veranstaltungen buchen. Bei
Nichtverfügbarkeit besteht kein Anspruch auf die Vermittlung von
Eintrittskarten.
Der Kartenpreis, die Buchungskosten und die Versandkostenpauschale für
Eintrittkarten ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung in der
Buchungsgrundlage.
Gebuchte Eintrittskarten sind, abhängig von der Vereinbarung mit dem
Gast, entweder unmittelbar per Kreditkarte, nach Erhalt der
Buchungsbestätigung per Überweisung an die Touristinformation Siegsdorf
oder vor Ort gegen Aushändigung der Eintrittskarte, Fahrkarte oder des
sonstigen Berechtigungsnachweises zu bezahlen.
Ist die Bezahlung durch Kreditkarte oder durch Überweisung vereinbart
worden und wurde nicht die Abholung der Eintrittskarten am
Veranstaltungsort (Abendkasse) oder bei der Touristinformation
Siegsdorf vereinbart, werden die Eintrittskarten unmittelbar nach
endgültiger Gutschrift des Zahlbetrages auf dem Konto der
Touristinformation Siegsdorf an den Auftraggeber verschickt.
Das Risiko für Verzögerungen bei der Versendung der Eintrittskarten
oder auf dem Bankwege trägt in jedem Falle der Auftraggeber.
7.2 Rücktritt / Stornierung und Umbuchung
Der Umtausch oder die Rückgabe von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Der Gast hat in diesem Falle, ebenso wie bei der Nichtinanspruchnahme
der Eintrittskarte oder des Berechtigungsausweises keinen Anspruch auf
Erstattung des Eintrittspreises und der Buchungs-/Bearbeitungsgebühren.
8. Fremdenführer / Guides
Die Touristinformation Siegsdorf vermittelt Fremdenführer/Guides für verschiedenste Führungen und Touren.
8.1 Buchung, Preise und Bezahlung
Soweit nicht in der Buchungsgrundlage anders angegeben, ist der Preis
für die Leistungen des Fremdenführers unmittelbar in bar an diesen zu
bezahlen.
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsgrundlage und
verstehen sich – es sei denn es ist etwas anderes vereinbart –
exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie eventuell anfallender
Eintrittsgelder, Parkgebühren oder anderen, mit der Führung
zusammenhängenden Zusatzkosten.
8.2 Änderung und Stornierung, Verspätung und Nichterscheinen
Eine Änderung oder Stornierung ist nur bis spätestens 72 Stunden vor
dem gebuchten Termin schriftlich gegenüber der Touristinformation
Siegsdorf möglich.
Für die Änderung oder Stornierung von Fremdenführerleistungen kann eine gesonderte Bearbeitungsgebühr berechnet werden.
Erfolgt eine Stornierung oder Änderung nicht rechtzeitig, wird der vereinbarte Leistungspreis ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
Die maximale Wartezeit eines Fremdenführers auf seinen Auftraggeber
beträgt 60 Minuten und ist jedenfalls gesondert zur vereinbarten
Leistung zu bezahlen.
9. Kaufverträge
9.1 Angebot und Annahme
Die Touristinformation Siegsdorf bietet neben ihren Tourismusleistung auch vereinzelt Waren zum Kauf an.
Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Kaufvertrags dar. Die Annahme dieses Angebots durch die
Touristinformation Siegsdorf ist erfolgt, wenn diese die Bestellung
innerhalb einer Frist von 2 Wochen bestätigt oder die bestellte Ware
ausliefert.
9.2 Belehrung nach dem Fernabsatzgesetz
9.2.1 Für
alle Bestellungen von Waren bei der Touristinformation Siegsdorf durch
einen Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Das
Widerrufsrecht kann ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen
nach Erhalt der Lieferung ausgeübt werden.
Ausreichend für die
Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung der Ware oder des
Widerrufs an die Touristinformation Siegsdorf, Rathausplatz 2, 83313
Siegsdorf. Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt und
originalverpackt ist.
9.2.2 Die
Rücksendung der Ware erfolgt vorbehaltlich der Regelung unter c) auf
Kosten der Touristinformation Siegsdorf. Die Rücksendekosten werden
lediglich vom Kunden als Vorschuss geleistet. Die Rücksendung hat durch
Postpaket zu erfolgen, soweit die Ware als Postpaket versandt werden
kann. Die Rücksendekosten werden zusammen mit dem Kaufpreis an den
Kunden nach Rückgabe zurück erstattet. Eine "unfreie" Zusendung oder
eine Nachnahmezusendung der rück zugebenden Ware an die
Touristinformation Siegsdorf ist unzulässig.
9.2.3
Liegt der Warenwert bei einem Betrag unter 40,- Euro, so werden die
Rücksendekosten vom Käufer getragen. Käufer im Ausland tragen bei einer
Rückgabe an die Touristinformation Siegsdorf die evtl. entstehenden
zusätzlichen Bankkosten.
9.2.4 Hat der Kunde
die Verschlechterung oder einen Untergang der Ware zu vertreten, ist er
zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt auch, wenn eine
Wertminderung durch eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme eintritt.
Ausgenommen hiervon ist eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme, die
lediglich der Prüfung der Ware dient. Der Kunde ist bei einer Nutzung
der Ware zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet.
9.2.5
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten (z.B. Logoartikel), aufgrund
ihrer Beschaffenheit nicht zu einer Rücksendung geeignet sind, schnell
verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde sowie bei
Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind und bei Zeitungen,
Zeitschriften und Illustrierten.
10. Zusätzliche Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der gebuchten Leistung erfolgt grundsätzlich in bar, durch Überweisung (Vorkasse) oder durch Lastschrift. Weder die Touristinformation Siegsdorf noch der jeweilige Leistungsträger sind verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel (Scheck, Euroscheck-Kartenzahlung, Kreditkarte o. ä.) oder Fremdwährungen zur Zahlung zu akzeptieren.
11. Gewährleistung / Haftung
11.1 Die Angaben und Auskünfte
der Vermittlungsstelle beruhen auf Aussagen und Angaben der jeweiligen
Veranstalter und Leistungsträger. Die Vermittlungsstelle übernimmt
keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.
11.2
Die Vermittlungsstelle übernimmt weiterhin keine Gewähr für Leistungen,
insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf oder
die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für die
Richtigkeit der vom Leistungsträger übermittelten Informationen. Allein
die Leistungsträger sind hierfür verantwortlich.
11.3
Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers, für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-,
neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der Leistungsträger für einen
dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
11.4
Der Leistungsträger haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen und,
für den Gast erkennbar, nicht Bestandteil eines Pauschalangebots des
Leistungsträgers sind und die bei der Buchung des Pauschalangebots oder
während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge
usw.) und als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.5
Die Touristinformation Siegsdorf haftet ausschließlich für eventuelle
eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.
Die Haftung für die gebuchte Leistung selbst und für
Leistungsstörungen/Mängel bei der Leistungserbringung liegt
ausschließlich beim jeweiligen Leistungsträger.
11.6
Eine eventuelle Haftung eines Beherbergungsbetriebes nach den Regeln
über die Gastwirtshaftung nach den §§ 701 ff BGB bleibt durch
vorstehende Regelungen unberührt.
12. Verjährung
12.1 Ansprüche des Gastes
gegenüber dem Leistungsträger und/oder der Touristinformation
Siegsdorf, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus
einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus
einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.
12.2 Die
Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und
dem Leistungsträger als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen müsste.
12.3 Schweben zwischen dem Gast und dem
Leistungsträger oder der Touristinformation Siegsdorf Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist
die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Leistungsträger bzw. die
Touristinformation Siegsdorf die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
13. Datenschutz
13.1 Die Touristinformation
Siegsdorf erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich
zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden
dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes
(TDDSG) gespeichert und verarbeitet.
13.2 Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
13.3 Seine
von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur
Begründung und Durchführung der Vermittlungsleistung und zur
Durchführung der Buchungen der vermittelten Leistung verwendet. Dabei
ist die Touristinformation Siegsdorf berechtigt, zur Durchführung von
Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an
Dritte weiterzugeben.
13.4 Die Touristinformation Siegsdorf ist bis auf
Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke
der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der
bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu
erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit
formlos gegenüber der Touristinformation Siegsdorf erklärt werden.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
14.1 Auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen der Touristinformation Siegsdorf bzw. den
Leistungsträgern und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder
Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
14.2 Klagen gegen die Touristinformation Siegsdorf bzw. die Leistungsträger sind an deren Sitz zu erheben.
14.3 Für Klagen der Touristinformation Siegsdorf
bzw. eines Leistungsträgers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Touristinformation
Siegsdorf bzw. des Leistungsträgers maßgebend.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: März 2007
© RAe Müller, Szesnat & Wamsler, Marienstraße 5, 83278 Traunstein